KKP Intern

Zur Sicherheit aller: Zutritt zur Kanzlei nach der 3G-Regel

Ab dem 17.11.2021 gilt für Ihre Besuche in unserer Kanzlei die 3G-Regel. Unser Empfang wird Sie nach den Nachweisen Ihrer Impfung, bzw. Ihres Genesenstatus oder einem aktuellen, negativen Covid-Tests fragen. Beim Test reicht ein bis zu 48h alter PCR-Test oder ein 24h alter Antigen-Test.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die entsprechenden Nachweise mit sich führen.

In allen Innenräumen unserer Kanzlei gelten die AHA+L-Regeln. Wir bitten Sie daher, eine medizinische Maske zu tragen. Desinfektionsmittel für Ihre Hände stehen zur Verfügung.